Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Großschönau über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Kommunalen WärmeplanungDie Gemeinde Großschönau informiert hiermit ortsüblich über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) gemäß den gesetzlichen Vorgaben des § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG).
Der Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Großschönau wird vom
23.01.2026 bis einschl. 24.02.2026 öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum kann der Entwurf in der
Gemeindeverwaltung Großschönau, Hauptstr. 54 in 02779 Großschönau, im Sekretariat Zimmer 8, während der Dienstzeiten kostenlos durch jedermann eingesehen werden.
Die Dienstzeiten sind:Montag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich (Gemeinde Großschönau, Hauptstraße 54 in 02779 Großschönau), per E-Mail (
info@grossschoenau.de) oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des kommunalen Wärmeplanes nicht von Bedeutung ist.
Zusätzlich sind gemäß die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde unter
https://www.grossschoenau.de/de/kommunale-waermeplanung sowie im Zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/grossschoenau/startseite mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.
Großschönau, den 16.01.2026
Frank Peuker
Bürgermeister