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Weiterführende Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung in den Gemeinden Großschönau und Hainewalde

Kommunale Wärmeplanung für Großschönau und Hainewalde
1 Grundlagen
1.1 Was ist Kommunale Wärmeplanung?

Die Kommunale Wärmeplanung dient als strategisches Instrument, um die künftige Wärmeversorgung unter Berücksichtigung der tatsächlich vorhandenen Gegebenheiten wirtschaftlich umzusetzen. Ziel ist, die Energieversorgung unabhängiger von fossilen Brennstoffen zu machen und gleichzeitig die finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger zu minimieren. Dabei werden vorhandene lokale Potenziale genutzt, um eine nachhaltige und kosteneffiziente Wärmeversorgung sicherzustellen.

1.2 Wie wird das Konzept erstellt?
Im Zuge der Kommunalen Wärmeplanung wird zunächst der Ist-Zustand der Energieversorgung ermittelt. Zur Bestandsanalyse gehören die Wärmeverbräuche und -bedarfe von Wohn- und Nichtwohngebäuden (Industrie- und Gewerbeobjekte sowie kommunale Einrichtungen), Kennzahlen der Energieerzeugungsanlagen und eingesetzte Energieträger. Ergänzend wird die vorhandene Energieversorgungsinfrastruktur (Strom-, Gas- und Fernwärme) erfasst.
Anschließend werden lokale Erneuerbare-Energie-Potentiale (inklusive möglicher Abwärme aus Industrie und Landwirtschaft) und Sanierungspotentiale identifiziert, die für die zukünftige Wärmeversorgung in Großschönau und Hainewalde genutzt werden können. Die Sanierungspotentiale zeigen dabei Möglichkeiten zur Senkung des Wärmebedarfs auf. Der Wärmeplan nimmt Gebäudeeigentümer aber nicht in die Pflicht, bestimmte Sanierungsmaßnahmen anzugehen.
Aufbauend auf der Bestands- und Potentialanalyse wird das Gemeindegebiet in Versorgungsgebiete eingeteilt. Es werden Zielszenarien und Maßnahmen formuliert und eine Umsetzungsstrategie erarbeitet. Anschließend erfolgen Detailplanungen sowie ein Monitoring, um in einem Zyklus von ca. fünf Jahren die Situation neu zu bewerten, ggf. zu evaluieren und Planungen fortzuschreiben.

1.3 Ablauf der kommunalen Wärmeplanung für beide Gemeinden
Projektstart Juli 2025
Bestands- und Potentialanalyse 3. Quartal 2025
Öffentlichkeitsbeteiligung /­ Vorstellung Bestands- und Potentialanalyse am 28.10.2025
siehe: https:/­/­www.grossschoenau.de/­de/­Oeffentliche-Bekanntmachungen/­
Erstellung Zielszenario 4. Quartal 2025
Vorstellung in öffentl. Gemeinderatssitzung Großschönau am 15.12.2025
Umsetzungsstrategie 1. Quartal 2026

1.4 Wer erstellt das Konzept?
Die Kommunale Wärmeplanung wird durch die GICON®-Großmann Ingenieur Consult GmbH mit Unterstützung durch die ENEKA – Energie und Karten GmbH erstellt, deren Software zur Darstellung der Gebäude- und Siedlungsstruktur genutzt wird. Die Erarbeitung des Konzeptes erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung und ausgewählten Akteursgruppen.

1.5 Gesetzliche Grundlagen zur Wärmeplanung
Für die Kommunale Wärmeplanung sind folgende Gesetze und Verordnungen relevant:
1. Gebäudeenergiegesetz (GEG): Dieses Bundesgesetz stellt Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden und fördert den Einsatz erneuerbarer Energien. Künftig dürfen neue Heizungen nur noch eingebaut werden, wenn sie mindestens 65 Prozent erneuerbare Wärme nutzen. Damit sollen die Verbraucher unabhängiger von fossilen Energieträgern werden.
2. Wärmeplanungsgesetz (WPG): Dieses Gesetz regelt die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen. Gemeinden in der Größe von Großschönau und Hainewalde müssen ihren Wärmeplan bis Mitte 2028 abgeschlossen haben. Dabei kann ein sogenanntes vereinfachtes Verfahren für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern genutzt werden.
3. Sächsische Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO): Diese Verordnung des Freistaates Sachsen konkretisiert die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes für das vereinfachte Verfahren. Sie legt fest, welche Daten zu erheben bzw. welche Analyseschritte erforderlich sind und wie die Wärmepläne strukturiert sein müssen. Ziel ist eine einheitliche und praxisgerechte Umsetzung der Wärmeplanung in kleineren Kommunen.
Alle drei Regelwerke verfolgen das Ziel, eine zukunftsfähige Wärmeversorgung zu ermöglichen, d. h. bezahlbar, umweltfreundlich und zuverlässig.

1.6 Fördermittel
Mit Bescheid vom 17.09.2024 erhielten die Gemeinden Hainewalde und Großschönau die Zusage, dass die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (jetzt Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) unter dem Förderkennzeichen: 67K29290 entsprechend der Kommunalrichtlinie ( https:/­/­www.klimaschutz.de/­de/­foerderung/­kommunalrichtlinie ) zu 100 % gefördert wird. Bedingung ist, den Abschluss und Veröffentlichung der Kommunalen Wärmeplanung bis zum 30.06.2026 sicherzustellen. Mit Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Hainewalde vom 19.05.2025 und des Gemeinderates der Gemeinde Großschönau vom 26.05.2025 wurde die Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung beauftragt.

2 Bestandsanalyse
Die detaillierte Bestandsanalyse ist in Bearbeitung. Die Ergebnisse werden im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung am 28.10.2025 vorgestellt.

3 Potentialanalyse
Die detaillierte Potenialanalyse ist in Bearbeitung. Die Ergebnisse werden im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung am 28.10.2025 vorgestellt.

4 Zielszenario - Wo wollen wir hin?
Aufbauend auf den Ergebnissen der Bestands- und Potentialanalyse wird ein Zielszenario definiert. Im Zielszenario wird beschrieben, wie die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral aussehen kann. Dabei werden für verschiedene Teilgebiete der Gemeinde geeignete Versorgungsformen identifiziert, bspw. Fernwärmeversorgung oder Einzelheizungen. Das Zielszenario ist technologieoffen und bildet eine sehr langfristige Sicht ab, ohne festzulegen, wann was umzusetzen ist.
Die Erstellung des Zielszenarios steht noch aus. Die Veröffentlichung eines Entwurfes wird für Ende 2025 angestrebt.

5 Umsetzungsstrategie und Fortschreibung
Die Umsetzungsstrategie konkretisiert den Weg zum Zielszenario. Sie enthält priorisierte Maßnahmen wie bspw. den Fernwärmeausbau, einen zeitlichen Fahrplan mit kurz-, mittel- und langfristigen Schritten, eine Einschätzung der Machbarkeit, z. B. hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Genehmigungsfähigkeit und Netzverfügbarkeit und Ansätze zur Finanzierung und Förderung.
Die Umsetzungsstrategie ist damit ein zentrales Element der kommunalen Wärmeplanung. Die Fertigstellung des Kommunalen Wärmeplans inkl. Umsetzungsstrategie ist für Q1 2026 geplant.
Technologien entwickeln sich, neue Daten werden verfügbar und gesetzliche Rahmenbedingungen ändern sich. Deshalb ist die kommunale Wärmeplanung ein dynamisches Instrument, das regelmäßig überprüft und fortgeschrieben wird. So bleibt der Plan aktuell und zukunftsfähig.

Was bedeutet das für Sie?
  • Verlässlichkeit: Der Plan schafft eine langfristige Orientierung für Haushalte, Unternehmen und die Gemeinde. Er zeigt, unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten, Möglichkeiten einer zukünftigen Wärmeversorgung auf.
  • Flexibilität: Niemand wird zur sofortigen Umrüstung gezwungen. Es gibt technische Wahlfreiheit und alternative Anpassungsmöglichkeiten.
  • Mitgestaltung: Die kommunale Wärmeplanung ist ein Prozess. Ihre Hinweise, Erfahrungen und Erwartungen vor Ort helfen, den Plan alltagstauglich und gerecht zu gestalten. In verschiedenen Beteiligungsformaten, wie die geplante Bürgerveranstaltung, Stellungsnahmen zum Entwurf oder Gespräche mit lokalen Akteuren, können Sie sich einbringen. Auch für die Fortschreibung der Planung bleibt Bürgerbeteiligung ausdrücklich vorgesehen.

Kommunale Wärmeplanung in den Gemeinden Großschönau und Hainewalde

Gemeindeverwaltung

Dienstag
09:00 - 12:00 u. 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 12:00 u. 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
10:00 - 12:00 Uhr (außer Bauverwaltung)
Montag und Mittwoch geschlossen


Textildorf-Bibliothek

Montag /­ Mittwoch /­ Freitag: geschlossen
Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr

Deutsches Damast- und Frottiermuseum

Dienstag - Freitag
10:00 - 17:00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag
14:00 - 17:00 Uhr
Montags geschlossen

Führungen auf Anfrage und nach vorheriger Anmeldung.

Tourist-Information im Naturparkhaus Zittauer Gebirge

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
10:00 - 17:00 Uhr
Samstag, Sonntag u. Feiertag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen

Quartierübersicht

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