Die Gemeinde Großschönau sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen / eine
Haupt- und Ordnungsamtsleiter / -leiterin.
Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere:
- Amtsleitung mit den Sachgebieten Allgemeine Verwaltung und Ordnung
- mit den Bereichen Organisation, Personal und Personalentwicklung, EDV, Kommunalwesen,
- mit den Bereichen öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrswesen, Sondernutzungen, Gewerbeamt, Einwohnermeldeamt, Wahlen
- Vertreter des Bürgermeisters im Amt
Eine Änderung der Aufgabenbereiche ist nicht ausgeschlossen.
Wir erwarten:
- ein abgeschlossenes Studium im nicht technischen Verwaltungsdienst (FH), ein Hochschulstudium, vorzugsweise im Bereich Verwaltungs- oder Rechtswissenschaften, Diplomverwaltungswirt/in, mindestens einen Abschluss als Verwaltungsfachwirt/in
- Berufserfahrung, umfassende Kenntnisse im Verwaltungs- und Kommunalrecht
- sicherer Umgang mit Informationstechnik
- außerordentliches Engagement, Flexibilität, Führungskompetenz, Teamfähigkeit
- Bürgerfreundlichkeit, Verhandlungsgeschick, wirtschaftliches Denken
Wir bieten:
- ein interessantes und anspruchsvolles Tätigkeitsfeld
- eine unbefristete Vollzeitstelle nach TVöD
- tarifgerechte Entlohnung incl. Vergünstigungen (vermögenswirksame Leistungen, Möglichkeit zur Entgeltumwandlung), Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt
Aussagefähige Bewerbungen senden Sie bitte bis zum 11.10.2024 ausschließlich schriftlich an die Gemeindeverwaltung Großschönau, Hauptstraße 54 in 02779 Großschönau.
Für Rückfragen und nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Bürgermeister, Herrn Frank Peuker, Tel.: 035841 31011.
Bitte beachten Sie, dass Fahrt- oder Sachkosten im Zusammenhang mit der Bewerbung nicht erstattet werden.
Datenschutzhinweis:
Bewerbungen werden gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom 24. Mai 2016 in Verbindung mit dem Sächsischem Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) vom 24.05.2018 verarbeitet und gespeichert. Die mit dem Ausschreibungsverfahren erfassten personenbezogenen Daten werden unter Beachtung des Datenschutzes erfasst. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erforderlich ist.
Frank Peuker
Bürgermeister