Der Bewerber Frank Peuker hat mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten. Damit ist Herr Frank Peuker zum Bürgermeister der Gemeinde Großschönau gewählt.
II. Gegen die Wahl kann gemäß § 25 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) Einspruch erhoben werden. Dieser kann von jedem Wahlberechtigten, jedem Bewerber und jeder Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, innerhalb von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Grundes bei der Rechtsaufsichtsbehörde (Landkreis Görlitz - Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz) erhoben werden. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm entsprechend § 45 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) mindestens 5 Wahlberechtigte beitreten.
Großschönau, den 13.06.2022
Frank Peuker
Bürgermeister